Nach dem Arzttermin haben gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, Physiotherapie in Anspruch zu nehmen, sofern eine Physiotherapierezept verordnet worden ist.
Bei jedem Rezept ist es wichtig, eine Zuzahlung zu leisten (10 Prozent des Rezeptwertes + 10 Euro) und in dem entsprechenden Formular für jeden stattgefundenen Termin zu unterschreiben.
Dies stellt sicher, dass die Behandlung korrekt dokumentiert wird und alle erforderlichen Schritte für die Kostenübernahme eingehalten werden.
Ein Besuch beim Arzt ist der erste Schritt, wenn Sie physiotherapeutische Behandlung benötigen.
Nach einer gründlichen Untersuchung kann der Arzt ein Privatrezept ausstellen, das Ihnen einen Zugang zu unseren Therapien ermöglicht.
Es ist wichtig, im Anschluss bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten für das Privatrezept vergütet werden, da dies je nach Versicherung unterschiedlich sein kann.
Für konkrete Nachfragen hinsichtlich unserer Preise kontaktieren Sie uns bitte.
So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur die bestmögliche Behandlung erhalten, sondern auch finanziell gut vorbereitet sind.
Unabhängig Ihrer Versicherungsart (privat oder gesetzlich versichert) ist es entscheidend, eine ausführliche Untersuchung durchzuführen, um den individuellen Behandlungsbedarf festzustellen.
Sollte es notwendig sein, kann eine Verordnung für eine aufgelistete Leistung ausgestellt werden.
Diese jeweilige Verordnung wird zusammen mit der Rechnung nach der Behandlung dem Patienten mitgegeben.
Bitte informieren Sie sich vorab , ob Ihre Krankenkasse bei einer Heilpraktikerverordnung eine Vergütung vornimmt . Für eine Auskunft über die Preise einer solchen Verordnung und die dazugehörige Leistung kontaktieren Sie uns bitte.
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